Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast, nachfolgend Gast genannt, und der Engadin St. Moritz Mountains AG als Betreiber des Romantik Hotel Muottas Muragl und ALL IN ONE HOTEL INN LODGE, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslichdie bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.Für jede Art von Veranstaltungen gelten die «AGB Events» der Engadin St. Moritz Mountains AG. Die AGB werden auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Massgebend sind die AGB auf Deutsch.

 

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist (Ort) St. Moritz (Kanton) Graubünden Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich Schweizer-Recht zur Anwendung. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3. Definitionen Gruppen:

Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen. Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax-und E-Mail-Nachrichten.Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.

 

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine schriftliche Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter-und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem nahe gelegenen Hotel,einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

 

6. Nutzungsdauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 16 Uhr desvereinbarten Anreisetags bis 11 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Bei einer Anreise nach 22 Uhr muss das Hotelam Anreisetag bis spätestens 20 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten kann das Hotel freiüber die Zimmer verfügen.Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 6 Stunden und mehr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nichtbegründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.

 

7. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gastnachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 250 kann das Hotel eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.Bei nichtfristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber demGast zu.Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und / oder die ihn begleitendenPersonen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist –vorbehältlich anderer Vereinbarungen –spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 15 erheben. Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

 

8. Rücktritt durch das Hotel (Sonderregelungen in der Buchungsbestätigung haben Vorrang)

Bis und mit 6 Tage / Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

▪ Eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet.

▪ Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen.

▪ Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs-oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden.

▪ Das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann.

▪ Der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat.

▪ Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast keinAnspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

 

9. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren

a) Annullation:

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes ("no-show") werden mindestens 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichenAnnullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax-und E-Mail-Nachrichten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt,oder erfolgen Um-bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

b) Annullationsgebühren:

Einzelreservationen Sommer (01.05. bis 30.11., Anreisetag zählt)

▪ Bis und mit 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.Bei nicht erstattbaren Angeboten (non-ref) wird der Betrag bei der Buchung fällig und wird nicht erstattet.

▪ Schriftliche Absage des Aufenthalts 7 Tage vor dembestätigten Anreisedatum werden mit 100% gemäss Reservationsbestätigung verrechnet, jedoch werden max. 3 Übernachtungen in Rechnung gestellt.

▪ Eine vorzeitige Abreise und / oder eine spätere Anreise wird als «no-Show» behandelt und es werden 100% gemäss Reservierungsbestätigung in Rechnung gestellt.

▪ Ausgenommen sind speziell aufgeführte Stornierungsbedingungen gemäss unserer schriftlichen Buchungsbestätigung, wie an Weihnachten, Silvester und anderen bestimmten Saisonzeiten.

▪ Bei einer Nicht-stornierbaren Rate kann nicht vom Vertrag zurückgetreten werden, es werden 100% gemäss Reservationsbestätigung verrechnet.

Einzelreservationen Winter (01.12. bis 30.04., Anreisetag zählt)

▪ Bis und mit 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.Bei nicht erstattbaren Angeboten (non-ref) wird der Betrag bei der Buchung fällig und wird nicht erstattet.

▪ Schriftliche Absage des Aufenthalts 13 bis 10 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum werden mit 100% gemäss Reservationsbestätigung verrechnet, jedoch max. 3 Tage.

▪ Eine vorzeitige Abreise und / oder eine spätere Anreise wird als «no-Show» (nicht angereist)behandelt und es werden 100% gemäss Reservierungsbestätigung in Rechnung gestellt.

▪ Ausgenommen sind speziell aufgeführte Stornierungsbedingungen gemäss unserer schriftlichen Buchungsbestätigung, wie an Weihnachten, Silvester und anderen bestimmten Saisonzeiten.

▪ Bei einer nicht-stornierbaren Rate kann nicht vom Vertrag zurückgetreten werden, es werden 100% gemäss Reservationsbestätigung verrechnet.

Gruppenreservationen
Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 5 Personen einer Gruppe (s.v. Ziff. 3) oder 50% der gebuchten Leistungen annulliert werden.

▪ Bis und mit 28 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kanndie Gruppenreservation ohne Kostenfolge annulliert werden.

▪ Schriftliche Absage des Aufenthalts 27 bis 14 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50% gemäss Reserverationsbestätigung.

▪ Schriftliche Absage des Aufenthalts 14 bis 7 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 80% gemäss Reserverationsbestätigung.

▪ Schriftliche Absage des Aufenthalts 7 bis 0 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 100% gemäss Reserverationsbestätigung.

Schadenminderung
Das Hotel ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel-als auch Gruppenreservationendie nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

 

10. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinengang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

 

11. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

 

12. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels.Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel-und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.Die / Der vom Hotel abgegebene Zimmerkarte/-schlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust der Karte / des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 20 und der Verlust der Karte / des Schlüsselsmit CHF 20 dem Gast in Rechnung gestellt.Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.Das Rauchen ist im gesamten Hotel nichtgestattet.

 

13. Verlängerung des Aufenthaltes

Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.

 

14. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel zur Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 10Personen gelten die Tarife für Einzelreisende. Die gemeinsame An-und / oder Abreise von Gruppen ist dem Hotel 7 Tage vor der Anreise schriftlich mitzuteilen. Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Hotel bis spätestens 4 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden. Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Personen zu 100% der anteilmässig gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Zusätzliche Personen werden – unter dem Vorbehalt der Erfüllbarkeit – als Einzelreisende gezählt und abgerechnet. Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Punkt 10 aufgeführten Annullationsgebühren.

 

15. Speisen und Getränke

Sämtliche Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen, Ausnahmen sind die Buchungen in einem Studio.
n Sonderfällen (Spezialitäten usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchenFall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (siehe separate Aufstellung) zu verlangen.

 

16. Abwicklung von Veranstaltungen

Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts. Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Hotel wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Der Gast ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss-und Verbindungsgebühren (siehe separate Aufstellung) verlangen. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin rasch möglichst beseitigt. Soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet. Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen. Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.

 

17. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzusprechen.Die eingebrachten Ausstellungs-oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltungunverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und/oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen. Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.

 

18. Handlungen, Benutzung und Haftung

a) Hotel: Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin,bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1000. Als eingebracht gelten Gegenstände, welche der Gast in seinem Hotelzimmer und dem dazu vorgesehenen Tresor aufbewahrt. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter. Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

b) Gast: Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.Der Gast ist für denkorrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel/Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

c) Dritter: Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

 

19. Tierhaltung

Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

 

20. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast. Alternativ: Nach Ablauf einer 6-monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

21. Datenschutz

Betreffend Datenschutz gelten dieBestimmungen der Engadin St. Moritz Mountains AG.

 

22. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.

 

23. Die Bestpreisgarantie

a) Wir garantieren Ihnen den Bestpreis für Reservierungen, die über die offizielle Website des Hotels bzw. des Unternehmens angezeigt werden.

b) Wenn Sie innert 24 Stunden nach Ihrer Reservierung bei www.innlodge.ch, www.muottasmuragl.ch oder www.mountains.ch ein Angebot sehen, das günstiger ist als jenes, das Sie bei der Reservierung über unsere Seite sehen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit den entsprechenden Nachweisen. Das Angebot muss für dasselbe Hotel, dieselbe Zimmerkategorie, dieselbe Personenanzahl und dieselben Reisedaten sein.

c) Die Buchungsbedingungen, die für das Vergleichsnagebot gelten, müssen mit den Bedingungen unseres Angebots übereinstimmen, genauso wie die Zahlungs-, Vorausbuchungs-, Rücktritts-und Stornierungsbedingungen übereinstimmen. Das Angebot, das Sie gefunden haben, muss öffentlich einsehbar und online reservierbar sein.

d) Das Bestpreisangebot gilt nicht für:
i. Preisangebote von verdeckten Anbietern auf Internetseiten oder Auktionsseiten
ii. Angebote, die die Hotelleistung im Rahmen eines Packages veröffentlicht, z.B.: „Goldener Herbst“, „Meedweek Special“, etc.
iii. Offerten, die nicht öffentlich erhältlich sind,z.B.: Offerten, die individuell mit der Engadin St. Moritz Mountains AG verhandelt wurden.
iv. Preisangebote, die nicht online angeboten wurden.
v. Angebote, die nur Mitgliedern bestimmten Gruppen oder Individualpersonen zur Verfügung stehen, wie Mitglieder eine Hotelkooperation, Vereinigungen etc.
vi. Angebote, die einen Zeitraum von mehr als 10 Tagen umfassen.
vii. Angebote, bei denen ein Gutschein eingelöst wird

e) Der Vergleich zwischen dem Angebot von Engadin St. Moritz Mountains AG (All In One Hotel Inn Lodge und Romantik Hotel Muottas Muragl) und dem Vergleichsangebot erfolgt netto ohne Steuern, Servicezuschläge und sonstige im Zusammenhang mit dem Zimmerpreis stehenden Gebühren.

f) Die Währung für den Vergleich muss in der gleichen Währung erfolgen, idealerweise in Schweizer Franken. Wenn eine Fremdwährung zu Grunde liegt, wird der offizielle Wechselkurs der Engadin St. Moritz Mountains AG angewendet.

g) Bei Reservierung mehrtägiger Aufenthalte werden die durchschnittlichen Preise pro Übernachtung bei der Engadin St. Moritz Mountains AG und dem Anbieter des Vergleichsangebots berechnet und miteinander verglichen.

h) Die Bestpreisgarantie von der Engadin St. Moritz Mountains AG gilt nicht in Ländern, in denen sie gegen geltendes Recht verstösst.

i) Die Engadin St. Moritz Mountains AG behält sich das Recht vor, die Bestpreisgarantie jederzeit zu ändern oder komplett aus dem Programm zu streichen.

 

24. Einen Antrag für die Bestpreisgarantie einreichen

Ein Antrag auf die Bestpreisgarantie muss innert 24 Stunden nach dem Abschluss der Buchung eingereicht werden. Die Engadin St. Moritz Mountains AG prüft Ihren Antrag innert 24 Stunden an Werktagen nach Einreichung. Der Antrag ist formlos und muss per E-Mail eingereicht werden. Für Buchungen im Romantik Hotel Muottas Muragl an infomuottasmuragl.ch und für Buchungen in der All In One Inn Lodge an infoinnlodge.ch

St. Moritz, 6. September 2021

Sommersaisonstart 2024

Wir sind ab dem 8. Juni 2024 wieder für Sie geöffnet.