Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte des Engadin St. Moritz Mountain Pool (ESMP). Der ESMP umfasst die Transportanlagen der folgenden Schneesport- und Ausflugsgebiete:
- Corvatsch/Furtschellas
- Corviglia/Piz Nair
- Diavolezza/Lagalb
- Muottas Muragl
- Zuoz
- Pontresina/Languard
- Samedan
- La Punt
- Maloja
- S-chanf
2. Tickets und Abonnemente
2.1 Gültigkeit
Sämtliche Tickets und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während der publizierten ordentlichen Betriebszeiten und für den gebuchten Zeitraum gültig.
2.2 Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl eines Abonnements mit einer Laufzeit von 2 Tagen oder länger wird gegen Vorweisen der Kaufquittung sowie eines amtlichen Ausweises einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15 in Rechnung gestellt.
2.3 Missbrauch und Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Tickets und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, aber nicht zum Gebrauch taugliche Tickets und Abonnemente können entzogen werden. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 150 zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
2.4 Umtausch und Rückerstattung im Allgemeinen
Tickets und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Tickets oder Abonnemente umgetauscht werden. Bei Tages- und Mehrtageskarten kann generell keine Rückerstattung geltend gemacht werden. Bei Saison-/Jahreskarten sowie Tageswahlabonnements erfolgt eine Rückerstattung ausschliesslich bei Krankheit oder Unfall, jedoch nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses für den Gültigkeitszeitraum des Abonnements. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist grundsätzlich das ärztliche Zeugnis massgebend. Wird das Abonnement zu einem späteren Zeitpunkt erneut verwendet, reduziert sich ein allfälliger Anspruch auf Rückerstattung auf das Datum der letztmaligen Verwendung. Allfällige Rückerstattungsansprüche sind spätestens 30 Tage nach Eintritt des Ereignisses respektive vor Ablauf der Gültigkeit des Tickets bzw. des Abonnements geltend zu machen.
Es steht dem Kunden frei, bei den Unternehmen des ESMP oder Dritten einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschliessen.
Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters, höhere Gewalt (z.B. Naturgefahren), technischer Störungen, Stromunterbrüchen (diese z.B. aufgrund von Pannen, höherer Gewalt oder aufgrund nicht in genügender Menge vorhandenem Strom), aufgrund behördlich angeordneter Vorgaben zum Stromsparen, aus Gründen der Sicherheit oder Ähnlichem ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
2.4.1 Umtausch und Rückerstattung im Speziellen
Sofern alle Transportanlagen des ESMP gleichzeitig geschlossen werden (z.B. aufgrund einer zwingend angeordneten behördlichen Schliessung aller Transportanlagen in Folge z.B. von Pandemie oder einer Stromknappheit), erfolgt eine Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung des Verkaufspreises von Tickets und Abonnementen ausschliesslich in Form eines Gutscheins oder durch eine Verlängerung der Gültigkeit. Ein Gutschein kann ausschliesslich bei einem späteren Kauf eines Tickets oder Abonnements des ESMP eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist jeweils ab Datum der Ausstellung während 540 Tagen (d.h. 1 ½ Jahren) gültig.
Berechnung der Rückerstattung (Teilrückerstattung) erfolgt nach folgender Formel:
Kaufpreis ÷ Gültigkeitsdauer (in Tagen) × Anzahl Tage der behördlich angeordneten Schliessung
Eine rückwirkende Rückerstattung für Tickets oder Abonnemente entfällt, wenn diese erst nach der behördlich angeordneten Schliessung erworben wurden. Ebenso erfolgt keine Rückerstattung bei Tageswahlkarten und sämtlichen Tickets und Abonnementen, welche nicht im Ticketshop für Endkunden verkauft werden. Tickets und Abonnemente müssen nicht hinterlegt werden und können, nach Aufhebung der behördlich angeordneten Schliessung, bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden.
Rückerstattungsansprüche sind spätestens 30 Tage nach Eintritt des Ereignisses respektive vor Ablauf der Gültigkeit des Tickets bzw. des Abonnements geltend zu machen.
2.5 Preis
Die aktuell massgebenden Preisbestimmungen sowie der Geltungsbereich der Tickets und Abonnemente werden auf www.engadin.ch/de/berge publiziert.
2.6 Datenträger
Der Kunde kann zum kostenpflichtigen Erwerb eines wiederverwendbaren elektronischen Datenträgers für den berührungslosen Zutritt zu Anlagen und Pisten verpflichtet werden. Der ESMP verpflichtet sich im Gegenzug, unbeschädigte Datenträger innerhalb von 72 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit des darauf enthaltenen Tickets oder Abonnements an jeder Verkaufsstelle zum gleichen Preis zurückzukaufen.
3. Ausschluss vom Transport
3.1 Allgemein
Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie: - betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
- sich ungebührlich benehmen oder
- die Benützungs
- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.
Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Ticket oder Abonnement entzogen werden.
3.2 Transporte zur Ausübung eines Sports
Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.
Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden.
Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person insbesondere:
- sich rücksichtslos verhalten hat;
- einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
- Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
- sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.
Die vorstehende Aufzählung versteht sich als nicht abschliessend. Der Transport von Sport- und Freizeitgeräten kann insbesondere aus technischen Gründen, sicherheitsrelevanten Aspekten oder zur Einhaltung von übergeordneten Bestimmungen ausgeschlossen werden.
4. Foto-/Videoaufnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zwecke der Betriebssicherheit und Zutrittskontrollen Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden können.
5. Haftung
Soweit zulässig wird die Haftung des ESMP und der angeschlossenen Unternehmungen auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
6. Rettungsdienst
Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet des ESMP und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, werden dem Kunden die entstehenden Kosten (Personal-, Material- und Drittaufwand) in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z. B. Rega, Arzt) sind direkt durch den Kunden zu bezahlen. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.
7. Haftung aufgrund Missachtung von Anordnungen
Variantenfahrer und Freerider, die in Missachtung der Warnsignale lawinengefährdete Hänge befahren und Lawinen auslösen, verletzen eine vertragliche Nebenpflicht und haften der Bergbahnunternehmung für den dadurch verursachten Schaden.
8. Datenschutz
Mit dem Kauf eines Tickets und/oder mit Eröffnung eines Kundenprofils oder mit dem Abonnieren eines Newsletters eines der Unternehmen des ESMP willigt der Kunde aktiv ein, dass die Unternehmungen des ESMP die Personen-, Verkaufs- und Verwendungsdaten speichern und für Statistik- und Werbezwecke weiterverwenden können. Der Kunde hat auf Anfrage das Recht, die auf seinem Profil gespeicherten Daten einzusehen, zu berichtigen und – sofern diese gesetzlich oder gemäss vorstehenden Bestimmungen nicht zwingend erforderlich sind – löschen zu lassen.
9. Schlussbestimmungen
Betreffend den spezifischen Bestimmungen zum Produkt «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen «ENGADINcard 365 und PIZcard 365» verwiesen. Diese sind integrierter Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem ESMP untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich St. Moritz.
St. Moritz, 01. September 2022
Engadin St. Moritz Mountain Pool Engadin